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Kalibrieren für eine beständige Qualität

Marketing Team
Mahr Kalibrierung

Messgeräte und Normale müssen regelmäßig kalibriert werden, um die Qualität von Produkten sicherzustellen. Christoph Müller, bei Mahr zuständig für das DAkkS/DKD-Kalibrierlabor, gibt Auskunft zu wichtigen Aspekten rund um die Kalibrierung von Längenmessgeräten und Normalen.

Herr Müller, was genau versteht man unter Kalibrieren?
Kalibrieren bedeutet, dass man zwei konkrete Dinge miteinander vergleicht: Die Messwerte eines Normals und die eines zu messenden Objekts. Das Normal muss dabei auf nationale und internationale Normale rückgeführt sein, denn nur so ist gewährleistet, dass die Werte an das Internationale Einheitensystem (SI) angeschlossen sind. Die gemessene Qualität wird abschließend dokumentiert, zumeist in Form eines Kalibrierscheins.


Welche Inhalte umfasst ein Kalibrierschein?
Ein Kalibrierschein dokumentiert die metrologische Rückführbarkeit auf nationale Normale. Anders gesagt: Das Messergebnis lässt sich auf einen internationalen Standard beziehen, etwa auf das Urmeter in Paris. Allerdings gibt es unterschiedliche Kalibrierscheine – etwa nach DAkkS, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH – oder sogenannte Werkskalibrierscheine.
Diese DAkkS/DKD-Kalibrierscheine sind, neben den Kalibrierscheinen des deutschen nationalen metrologischen Institutes der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB), die Rückführung. Ihre Ausstellung ist nur durch akkreditierte Laboratorien möglich. DAkkS-Kalibrierscheine weisen die Messwerte plus Messunsicherheiten mitsamt Kalibrierverfahren und Umgebungsbedingungen aus.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist Unterzeichnerin der multilateralen Übereinkommen der European Cooperation for Accreditation (EA) und der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) zur gegenseitigen Anerkennung von Kalibrierscheinen. Diese werden entsprechend weltweit anerkannt.

Was weist dagegen ein Werkskalibrierschein aus? Und wie verbindlich ist er?
Werkskalibrierscheine sind kostengünstiger. Sie werden wie die DAKKS/DKD-Nachweise in die kundeneigene Prüfmittelüberwachung eingepflegt und unterliegen ebenfalls einer regelmäßigen Überwachung. Die Rückführung der im Werkskalibrierschein genannten und verwendeten Bezugsnormale sollte über die regelmäßige Prüfmittelüberwachung des Kalibrierdienstleisters sichergestellt sein.
Bei DAkkS/DKD-Laboratorien wird dies durch Begutachtungen der Akkreditierungsstelle überwacht.
Werkskalibrierscheine können an die Stelle von DAkkS/DKD-Kalibrierscheinen treten, wenn es kein akkreditiertes Kalibrierlabor im Markt für diese Messgröße oder dieses Messgerät gibt. Es gibt jedoch keine Verpflichtung, Werkskalibrierscheine anzuerkennen!


Welche Parameter muss ein Kalibrierschein enthalten?
Inhaltlich setzt er sich aus einem allgemeinen und einem messtechnischen Teil zusammen. Zum ersteren gehört der Hinweis auf die Rechtssicherheit des Verfahrens und die internationale Anerkennung.
Der messtechnische Inhalt ist in einzelne Kapitel – Messaufgabe, Messverfahren, Messbedingungen und Messstellenplan, Bezugsnormal, Umgebungsbedingungen, Messergebnisse, Messunsicherheiten sowie Bemerkungen – unterteilt. Diese Gliederung lässt sich bei Bedarf erweitern.
Eine Akkreditierung durch die nationale Akkreditierungsstelle (in Deutschland die DAkkS GmbH) beschränkt sich grundsätzlich nur auf einzelne Geräte, Kenngrößen und Normale. Ein Beispiel: Bei Mahr in Göttingen gibt es rund 3000 verschiedene Geräte, von denen ca. 30 im Akkreditierungsbereich enthalten sind. Im Mahr-Labor in Esslingen, welches sich im Wesentlichen mit der Kalibrierung von Handmessmitteln befasst, liegt die Zahl bei rund 150 Akkreditierungen.

Wie ist eine Kalibrierung durchzuführen?
Grundvoraussetzung ist, dass Messmittel und Normale auf nationale Normale rückführbar sind. Zudem müssen die Mess- und Prüfeinrichtungen regelmäßig überwacht werden, d.h. es muss eine Messmittelverwaltung und ein Zustandsmonitoring geben. Weiterhin gilt: Die gesamte Messkette muss vor Beginn der Kalibrierung für eine gewisse Zeit eingeschaltet werden, um thermische Effekte wie Drifen zu vermeiden. Umgebungsbedingungen sind in Abhängigkeit vom Zweck der Kalibrierung zu berücksichtigen. Für die Einhaltung einer angemessenen Frist zur Wiederholung der Kalibrierung kann nur der Benutzer verantwortlich sein.
Der Kalibrierdienstleister und Messgerätehersteller kann die Bedingungen vor Ort wie Einsatzhäufigkeit, Qualifizierung des Personals und Umgebungsbedingen nicht beurteilen. Üblicherweise wird das Rekalibrierungsintervall bei erster Anlieferung des Geräts oder Normals in der kundeneigenen Prüfmittelüberwachung festgelegt. Bei Geräten und Normalen der Längenmesstechnik sollten fünf Jahre bis zur nächsten Kalibrierung nicht überschritten werden.


Welche Anforderungen müssen Kalibrierlabore zwingend erfüllen?
Sie müssen nach dem international akzeptierten Standard DIN EN ISO/IEC 17025 (2018) akkreditiert sein – das ist der Kompetenznachweis. Die Akkreditierung ist wichtig für alle Unternehmen, die nach VDA 6.1, QS 9000 und TS 16949 zertifiziert sind oder den speziellen Richtlinien bestimmter Automobilunternehmen unterliegen. Und mit der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 ist gleichzeitig auch der Nachweis erbracht, dass das Labor Anforderungen der Normen DIN EN IS0 9000 ff. (2015) erfüllt.


Wie viele Kalibrierlabore unterhält Mahr?
Mahr hat weltweit fünf Kalibrierlabore für Längenmesstechnik, die alle nach ISO/IEC 17025 (2018) akkreditiert sind. Sie befinden sich in Göttingen (DE), Esslingen (DE), Probostov (CZ), Providence (USA) und Chennai (CN).
Kalibrierlabore haben immer ein Qualitätsmanagement-System u.a. mit Qualitätszielen und Prozessen. Zu diesen Zielen zählt beispielsweise das Streben nach ständiger Verbesserung der Prozesse und der eigenen Dienstleistungen. Es dokumentiert Verantwortlichkeiten, enthält Verfahrens-, Prüf- sowie Arbeitsanweisungen und macht Risikobewertungen zu den Kernprozessen. Jedes Kalibrierlabor hat sein eigenes Zeichen mit eigener Nummer. In dieser Kennnummer ist ein „K“ für Kalibrierlabor enthalten. Prüflabore haben ein „P“ in ihrer Kennnummer; in der Regel stellen sie Prüfberichte aus. Wenn ein Kunde kleinste Unsicherheiten und einen Rückführungsnachweis möchte, sollte er auf die Kennung „K“ achten.

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